Das Einvernehmen
sowie die Erteilung der Befreiungen (Grund- und Geschossfläche, Baugrenzen) und
Abweichungen (Gebäudehöchstlänge, Dachneigung, Dacheindeckung und
Fassadengestaltung) werden in Aussicht gestellt, wenn folgende Vorgaben erfüllt
werden:
- Die befestigten Flächen für Zufahrten und Zugänge sind auf das
notwendige Maß zu begrenzen.
- Stellplätze, Zufahrten und Zugänge sind mit Rasengitter oder
Pflaster mit breiter Rasenfuge auszuführen, damit eine dauerhafte flächige
Niederschlagswasserversickerung gewährleistet ist.
- Es ist durch entsprechende Bepflanzung ein entsprechender Ortsrand
zu bilden.
Die Vorgaben sind
in einem Freiflächengestaltungsplan detailliert darzustellen.
Es wird zudem
darauf hingewiesen, dass keinerlei Ansprüche auf Ausbau, Winterdienst o.ä.
bzgl. der vorhandenen Zufahrt über das städt. Grundstück FlNr. 2855/4 bestehen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesende Gremiumsmitglieder: 13