Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2

Das Einvernehmen sowie die Erteilung der Befreiungen (Grund- und Geschossfläche, Baugrenzen) und Abweichungen (Gebäudehöchstlänge, Dachneigung, Dacheindeckung und Fassadengestaltung) werden in Aussicht gestellt, wenn folgende Vorgaben erfüllt werden:

  1. Die befestigten Flächen für Zufahrten und Zugänge sind auf das notwendige Maß zu begrenzen.
  2. Stellplätze, Zufahrten und Zugänge sind mit Rasengitter oder Pflaster mit breiter Rasenfuge auszuführen, damit eine dauerhafte flächige Niederschlagswasserversickerung gewährleistet ist.
  3. Es ist durch entsprechende Bepflanzung ein entsprechender Ortsrand zu bilden.

Die Vorgaben sind in einem Freiflächengestaltungsplan detailliert darzustellen.

Es wird zudem darauf hingewiesen, dass keinerlei Ansprüche auf Ausbau, Winterdienst o.ä. bzgl. der vorhandenen Zufahrt über das städt. Grundstück FlNr. 2855/4 bestehen.

 


Abstimmungsergebnis:

Anwesende Gremiumsmitglieder: 13