Das gemeindliche
Einvernehmen zur Errichtung des Doppelhauses, wie in der formlosen
Bauvoranfrage (eingegangen am 15.09.2021) dargestellt, wird in Aussicht
gestellt.
Die Erschließung ist ggf. durch entsprechende Dienstbarkeit zu sichern. Für das
bestehende Gebäude Dorfstraße 43 sollte eine Unterbringungsmöglichkeit für
Kraftfahrzeuge geschaffen werden.
Abstimmungsergebnis:
Anwesende Gremiumsmitglieder: 13