Die Stadt Bad Wörishofen erteilt zu dem
Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 in Verbindung mit § 34
BauGB. Der Abweichung zur städtischen Kfz.-Stellplatzsatzung in Bezug auf das
geplanten Flachdach (§ 4 Abs. 6 städt. Kfz.-Stellplatzsatzung) wird zugestimmt.
Die Anordnung der Garagen ist zu überprüfen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesende Gremiumsmitglieder: 13