Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 3

Beschluss:

Der Stadtrat stimmt einer Ausnahme vom sog. Sommerbauverbot für einen maximalen Zeitraum von zwei Jahren ab Baubeginn unter folgenden Voraussetzungen bzw. mit folgenden Auflagen zu.

 

Die Ausnahme sollte der Vorhabenträgerin vorbehaltlich der Beteiligung der umliegenden Nachbarn (Umkreis 100 m) und unter folgenden Auflagen gewährt werden.

 

-       Die Ausnahme gilt nicht für Samstage sowie Brückentage.

-       Während der sog. Mittagsruhe zwischen 13:00 und 15:00 Uhr dürfen keine lärmenden Baumaschinen eingesetzt werden. In begründeten Einzelfällen (z.B. bei der Erstellung von Bohrpfählen) kann die Verwaltung Ausnahmen hiervon zulassen.

-       Geräuschvolle Baumaschinen sind so weit wie möglich von den entsprechenden Immissionsorten entfernt aufzustellen und zu betreiben. Bei der Wahl des Standortes ist die schallabschirmende Wirkung natürlicher und künstlicher Hindernisse (Bodenerhebungen, Baumgruppen, Hecken, Gebäude, Mauern usw.) auszunutzen.

-       Soweit es der Arbeitsablauf zulässt, sollen lärmstarke Baumaschinen in vorhandenen oder dafür hergestellten geschlossenen Räumen (Holzbaracken, Schallschutzzelten o.ä.) betrieben werden.

-       Zwischen den einzelnen Arbeitsvorgängen sind Baumaschinen stillzulegen, sofern dies den Arbeitsablauf nicht unvertretbar erschwert.


Abstimmungsergebnis:

Anwesende Gremiumsmitglieder: 23