Sitzung: 21.06.2021 Stadtrat Bad Wörishofen
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 3
Beschluss:
Der Stadtrat stimmt einer
Ausnahme vom sog. Sommerbauverbot für einen maximalen Zeitraum von zwei Jahren
ab Baubeginn unter folgenden Voraussetzungen bzw. mit folgenden Auflagen zu.
Die Ausnahme sollte der
Vorhabenträgerin vorbehaltlich der Beteiligung der umliegenden Nachbarn
(Umkreis 100 m) und unter folgenden Auflagen gewährt werden.
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Die Ausnahme gilt nicht für Samstage sowie
Brückentage.
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Während der sog. Mittagsruhe zwischen 13:00
und 15:00 Uhr dürfen keine lärmenden Baumaschinen eingesetzt werden. In
begründeten Einzelfällen (z.B. bei der Erstellung von Bohrpfählen) kann die
Verwaltung Ausnahmen hiervon zulassen.
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Geräuschvolle Baumaschinen sind so weit wie
möglich von den entsprechenden Immissionsorten entfernt aufzustellen und zu
betreiben. Bei der Wahl des Standortes ist die schallabschirmende Wirkung
natürlicher und künstlicher Hindernisse (Bodenerhebungen, Baumgruppen, Hecken,
Gebäude, Mauern usw.) auszunutzen.
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Soweit es der Arbeitsablauf zulässt, sollen
lärmstarke Baumaschinen in vorhandenen oder dafür hergestellten geschlossenen
Räumen (Holzbaracken, Schallschutzzelten o.ä.) betrieben werden.
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Zwischen den einzelnen Arbeitsvorgängen sind
Baumaschinen stillzulegen, sofern dies den Arbeitsablauf nicht unvertretbar
erschwert.
Abstimmungsergebnis:
Anwesende Gremiumsmitglieder: 23