Das gemeindliche Einvernehmen wird in Aussicht
gestellt, sofern das Bauvorhaben mit der Straßenplanung zum Ausbau der sog.
„Pescatore-Kreuzung“ vereinbar ist. Dies gilt auch für die Erteilung der
Befreiung von der Baugrenze entlang der Hauptstraße.
Die Abweichung von den Vorgaben der Gestaltungssatzung
bzgl. der Dachform und Dachneigung werden ebenfalls in Aussicht gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Anwesende Gremiumsmitglieder: 13