Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die
Befreiung bzgl. der Bauweise, der Lage der Tiefgarage, einer evtl.
geringfügigen Überschreitung der zulässigen Grundfläche, wird erteilt. Die
Befreiungen sind entsprechend zu begründen.
Die Abweichung von der städt. Abstandsflächensatzung bzgl. der Abstandsfläche
der östlichen Giebelseite von Haus 1 wird erteilt. Haus 1 ist entsprechend der
Vorgaben des Bebauungsplanes entsprechend zu gliedern.
Die Baugrenze an der Kemptener Straße
ist einzuhalten.
Abstimmungsergebnis:
Anwesende Gremiumsmitglieder: 13