Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2

Das gemeindliche Einvernehmen und die Erteilung folgender Befreiungen wird in Aussicht gestellt:

1.    Überschreitung der zulässigen Grundfläche durch die Nebenanlagen (Garagen, Stellplätze, Zufahrten) bis zur einer Gesamt GRZ von ca. 0,49 bzw. einer Überschreitung der maximal zulässigen Grundfläche um ca. 45 m².

2.    Geringfügige Überschreitung der zulässigen Geschossfläche um ca. 18 m² (GFZ ca. 0,51 statt 0,5).

3.    Überschreitung der Baugrenze durch das Wohngebäude auf der Ostseite. Sofern an der Ostfassaden Schlaf- oder Kinderzimmer vorgesehen sind, müssen diese entweder über zusätzliche Fenster auf einer anderen Fassadenseite verfügen oder die Räume sind mit schallgedämmten Lüftungseinrichtungen zu versehen.

4.    Errichtung der Garagen außerhalb der Baugrenze. Es ist noch zu klären, ob eine Befreiung von der Bauverbotszone zur Staatsstraße St 2015 erforderlich ist.

5.    Befreiung von der max. zulässigen Anzahl der Wohneinheiten. Zugelassen werden statt einer Wohneinheit max. vier Wohneinheiten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Anwesende Gremiumsmitglieder: 13