Das gemeindliche Einvernehmen und die Erteilung
folgender Befreiungen wird in Aussicht gestellt:
1. Überschreitung
der zulässigen Grundfläche durch die Nebenanlagen (Garagen, Stellplätze,
Zufahrten) bis zur einer Gesamt GRZ von ca. 0,49 bzw. einer Überschreitung der
maximal zulässigen Grundfläche um ca. 45 m².
2. Geringfügige
Überschreitung der zulässigen Geschossfläche um ca. 18 m² (GFZ ca. 0,51 statt
0,5).
3. Überschreitung
der Baugrenze durch das Wohngebäude auf der Ostseite. Sofern an der Ostfassaden
Schlaf- oder Kinderzimmer vorgesehen sind, müssen diese entweder über
zusätzliche Fenster auf einer anderen Fassadenseite verfügen oder die Räume
sind mit schallgedämmten Lüftungseinrichtungen zu versehen.
4. Errichtung
der Garagen außerhalb der Baugrenze. Es ist noch zu klären, ob eine Befreiung
von der Bauverbotszone zur Staatsstraße St 2015 erforderlich ist.
5. Befreiung
von der max. zulässigen Anzahl der Wohneinheiten. Zugelassen werden statt einer
Wohneinheit max. vier Wohneinheiten.
Abstimmungsergebnis:
Anwesende Gremiumsmitglieder: 13