Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Von der städt. Gestaltungssatzung werden folgende Abweichungen zugelassen:

a)    Gebäudelänge 21,49 m statt max. 20 m.

b)    Kniestock ca. 0,95 m statt max. 0,50 m

c)    Überschreitung der max. zulässigen Länge der Dachaufbauten auf der Südseite um ca. 0,35 m

d)    Dachneigung 35° statt 38° bis 50°.

Die Dacheindeckung hat mit roten Dachziegeln zu erfolgen

Eine Befreiung von der Tiefgaragenpflicht (§ 3 Abs. 1 Kfz.-Stellplatz-Satzung) wird unter der Voraussetzung erteilt, dass für jede Wohneinheit mindestens zwei Stellplätze geschaffen werden, wovon einer überdacht ist.
Die Garagen bzw. Carports sind so zu gestalten, dass diese vom Erscheinungsbild einem landwirtschaftlichen Nebengebäude entsprechen (Satteldach, Holzfassaden o.ä.).

Gegen die Erteilung einer Abweichung bzgl. der geringfügigen Überdeckung der Abstandsfläche von Neubau und dem zu erhaltenden Baubestand bestehen keine Einwände.

 


Abstimmungsergebnis:

Anwesende Gremiumsmitglieder: 13