Die formlose Bauvoranfrage wird zur Kenntnis
genommen.
Vor einer weiteren Beratung und Entscheidung
über die erforderliche Bebauungsplanänderung „West I A“ sind folgende
Unterlagen und Angaben vorzulegen:
-
Beschreibung von Art und Umfang der
geplanten Ferienanlage mit Gastronomie incl. Detailangaben zu Raumgrößen,
Öffnungszeiten, Betriebsart (z.B. Tagescafe, Restaurant …), Betreiber.
-
Analyse der Wirtschaftlichkeit für
Ferienanlage mit Gastronomie samt Kostenermittlung und Finanzierung.
-
Analyse der Verkehrssituation
-
Eine Planung, in der die aktuellen
Gastronomie erhalten bleibt und die 5-9 Ferienbungalows inbegriffen sind
Abstimmungsergebnis:
Anwesende Gremiumsmitglieder: 13