Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2

Das gemeindliche Einvernehmen inklusive der Befreiung von der Einhaltung der Baugrenzen wird erteilt. Der Abstand des Gebäudes zur nördlichen Grundstücksgrenze darf 5,50 m betragen, der Abstand zur Grenze des Straßengrundstücks Messerschmittstraße ca. 6,40 m.

Der Ausnahme bzgl. der max. Traufhöhe von 9,40 m statt 7,50 m wird zugestimmt.
Eine Abweichung von den Regelungen der Kfz.-Stellplatz-Satzung wird zugelassen. Es müssen mindestens 27 Kfz.-Stellplätze errichtet werden.

Es ist noch ein Freiflächengestaltungsplan vorzulegen, der neben der Grünfläche auch die entsprechende Bepflanzung darstellt. Entlang der Messerschmittstraße sind 6 Bäume (Mindestpflanzgröße 20/25) zu pflanzen. Die Stellplätze sind mittels einer Hecke oder Sträucher zur Straße hin abzugrenzen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Anwesende Gremiumsmitglieder: 13