Das gemeindliche Einvernehmen inklusive der Befreiung
von der Einhaltung der Baugrenzen wird erteilt. Der Abstand des Gebäudes zur
nördlichen Grundstücksgrenze darf 5,50 m betragen, der Abstand zur Grenze des
Straßengrundstücks Messerschmittstraße ca. 6,40 m.
Der Ausnahme bzgl. der max. Traufhöhe von 9,40 m statt
7,50 m wird zugestimmt.
Eine Abweichung von den Regelungen der Kfz.-Stellplatz-Satzung wird zugelassen.
Es müssen mindestens 27 Kfz.-Stellplätze errichtet werden.
Es ist noch ein Freiflächengestaltungsplan vorzulegen,
der neben der Grünfläche auch die entsprechende Bepflanzung darstellt. Entlang
der Messerschmittstraße sind 6 Bäume (Mindestpflanzgröße 20/25) zu pflanzen.
Die Stellplätze sind mittels einer Hecke oder Sträucher zur Straße hin
abzugrenzen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesende Gremiumsmitglieder: 13