Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Das gemeindliche Einvernehmen und die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden unter folgenden Voraussetzungen in Aussicht gestellt:

Die zulässige Grundfläche darf überschritten werden, wenn die PKW-Stellplätze mit Rasengittersteinen o.ä. ausgeführt werden und eine flächige Niederschlagswasserversickerung gewährleistet ist.
Die Baugrenzen dürfen überschritten werden und die PKW-Stellplätze dürfen teilweise innerhalb der Eingrünungsflächen errichtet werden, wenn im nördlichen Bereich des Grundstücks durch Baum- und Strauchpflanzungen eine Eingrünung des Grundstücks Richtung Norden sichergestellt ist.
Unabhängig davon sind die PKW-Stellplätze durch entsprechende Bepflanzungen zu untergliedern.

Mit den Bauantragsunterlagen ist ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan vorzulegen.

Sollte die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes notwendig sein, hat der Antragssteller sämtliche Kosten zu tragen.

 


Abstimmungsergebnis:

Anwesende Gremiumsmitglieder: 13