Das gemeindliche Einvernehmen und die notwendigen
Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden unter folgenden
Voraussetzungen in Aussicht gestellt:
Die zulässige Grundfläche darf überschritten werden,
wenn die PKW-Stellplätze mit Rasengittersteinen o.ä. ausgeführt werden und eine
flächige Niederschlagswasserversickerung gewährleistet ist.
Die Baugrenzen dürfen überschritten werden und die PKW-Stellplätze dürfen
teilweise innerhalb der Eingrünungsflächen errichtet werden, wenn im nördlichen
Bereich des Grundstücks durch Baum- und Strauchpflanzungen eine Eingrünung des
Grundstücks Richtung Norden sichergestellt ist.
Unabhängig davon sind die PKW-Stellplätze durch entsprechende Bepflanzungen zu
untergliedern.
Mit den Bauantragsunterlagen ist ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan
vorzulegen.
Sollte die Änderung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes notwendig sein, hat der Antragssteller sämtliche Kosten zu
tragen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesende Gremiumsmitglieder: 13