Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht in Aussicht
gestellt. Bei den Regelungen im o.g. Bebauungsplan handelt es sich in Bezug auf
die Winkelhäuser um einen Grundzug der Planung. Die notwendigen Befreiungen
können somit nicht in Aussicht gestellt werden. Im Übrigen wären die
Befreiungen zur Aufstockung des Flachdachanbaues auch städtebauliche nicht
vertretbar, weil mit Folgeanträgen zu rechnen ist und damit das Konzept
„Winkelhaus“ nicht mehr aufrechterhalten werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Anwesende Gremiumsmitglieder: 13