Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht in Aussicht gestellt. Bei den Regelungen im o.g. Bebauungsplan handelt es sich in Bezug auf die Winkelhäuser um einen Grundzug der Planung. Die notwendigen Befreiungen können somit nicht in Aussicht gestellt werden. Im Übrigen wären die Befreiungen zur Aufstockung des Flachdachanbaues auch städtebauliche nicht vertretbar, weil mit Folgeanträgen zu rechnen ist und damit das Konzept „Winkelhaus“ nicht mehr aufrechterhalten werden kann.

 


Abstimmungsergebnis:

Anwesende Gremiumsmitglieder: 13