Die Stadt Bad Wörishofen erteilt
zu dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen unter der Voraussetzung, dass
bei einer Teilung des Grundstücks ein gegenseitiges Geh- und Fahrtrecht in
einem solchem Maß eingeräumt wird, dass die Nutzbarkeit der Stellplätze und
Garagen gesichert bleibt und auf dem Grundstück gewendet werden kann, also
nicht rückwärts auf die Straße Theresienberg ausgeparkt werden muss.
Abstimmungsergebnis:
Anwesende Gremiumsmitglieder: 13