Dem Antrag auf
Vorbescheid wird zugestimmt. Zu folgenden Abweichungen wird das Einvernehmen
erteilt:
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Überschreitung
der Baugrenze nach Osten um ca. 1 m (Befreiung § 31 Abs. 2 BauGB)
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Staffelgeschoss
als 3. Vollgeschoss, da Grundfläche kleiner 2/3 des Obergeschosses (Befreiung §
31 Abs. 2 BauGB)
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Unterschreitung
Abstandsfläche nach städtischer Satzung im Bereich Aufzug, Balkone und
Umwehrung Staffelgeschoss
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flachgeneigtes
Walm-/Zeltdach statt Satteldach (kein Flachdach).
Abstimmungsergebnis:
Anwesende Gremiumsmitglieder: 13