Sitzung: 01.02.2021 Bauausschuss
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Das gemeindliche
Einvernehmen wird erteilt. Das Baugrundstück ist entsprechend der Darstellung
in den Planunterlagen entsprechend einzugrünen.
Über eine Vereinbarung mit dem Bauherrn ist sicherzustellen, dass dieser keine
Ansprüche gegenüber der Stadt auf Ausbau oder Unterhalt für den Feldweg FlNr.
1176 geltend macht. Vielmehr hat der Bauherr für den Unterhalt selbst zu
sorgen.
Die Erschließung mit Ver- und Entsorgungsleitungen sowie die wegemäßige
Erschließung über das Betriebsgrundstück ist mit einer entsprechenden
Dienstbarkeit zu sichern.
Abstimmungsergebnis:
Anwesende Gremiumsmitglieder: 13