Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Das Baugrundstück ist entsprechend der Darstellung in den Planunterlagen entsprechend einzugrünen.
Über eine Vereinbarung mit dem Bauherrn ist sicherzustellen, dass dieser keine Ansprüche gegenüber der Stadt auf Ausbau oder Unterhalt für den Feldweg FlNr. 1176 geltend macht. Vielmehr hat der Bauherr für den Unterhalt selbst zu sorgen.
Die Erschließung mit Ver- und Entsorgungsleitungen sowie die wegemäßige Erschließung über das Betriebsgrundstück ist mit einer entsprechenden Dienstbarkeit zu sichern.

 


Abstimmungsergebnis:

Anwesende Gremiumsmitglieder: 13