Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Mit dem geplanten Mehrfamilienhaus besteht grundsätzlich Einverständnis. Auf die Stellplätze unmittelbar an der Allgäuer Straße ist zu verzichten.

Die Abweichungen bzgl. der Kniestockhöhe und der Dachneigung für das Doppelhaus und das Einfamilienhaus können so nicht in Aussicht gestellt werden. Die Gestaltung dieser Gebäude ist dem ländlichen Baustil anzupassen. Ansatzpunkte hierzu sind:

·         Gliederung der Fassaden durch Holzverkleidungen (landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude),

·         keine Flachdächer auf Garagen,

·         Gliederung Fensterfront Doppelhaus.

Für die Garage des Einfamilienhauses sollten eine andere Lösung gefunden werden. Die Garage darf an der Straßenseite nicht in den Vordergrund treten.

 


Abstimmungsergebnis:

Anwesende Gremiumsmitglieder: 13