Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Die Stadt Bad Wörishofen erteilt zu dem Bauantrag nicht das gemeindliche Einvernehmen, da die Planung gravierende Abweichungen der städtischen Gestaltungssatzung aufweist. Dem Antragsteller wird empfohlen, die Abweichungen der städtischen Gestaltungssatzung zu beheben und einen Nachweis der Befahrbarkeit der Stellplätze in der Planung zu berücksichtigen. Die Höhenlage und die Geländeübergänge zu den Nachbargrundstücken sind darzustellen.

 


Abstimmungsergebnis:

Anwesende Gremiumsmitglieder: 13