Sitzung: 01.02.2021 Bauausschuss
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 4
Das gemeindliche
Einvernehmen wird im Rahmen von § 35 Abs. 2 BauGB erteilt, sofern
1. auf den geplanten Anbau verzichtet und nur
der bestehende Feldstadel umgesetzt wird,
2. der Standort des bestehenden Feststadels
auf dem Grundstück FlNr. 371 Gemarkung Bad Wörishofen nach Abriss renaturiert
wird,
3. sich die Bauantragsteller verpflichten nur
fortwirtschaftliche Geräte in dem Feldstadel unterzubringen und diesen
innerhalb von 3 Monaten zu entfernen, wenn er für diese Nutzung (Unterbringung
forstwirtschaftlicher Gerätschaften zur Bewirtschaftung eigener Waldflächen)
nicht mehr benötigt oder verwendet wird.
Abstimmungsergebnis:
Anwesende Gremiumsmitglieder: 13