Abstimmung: Ja: 9, Nein: 4

Das gemeindliche Einvernehmen wird im Rahmen von § 35 Abs. 2 BauGB erteilt, sofern

1.    auf den geplanten Anbau verzichtet und nur der bestehende Feldstadel umgesetzt wird,

2.    der Standort des bestehenden Feststadels auf dem Grundstück FlNr. 371 Gemarkung Bad Wörishofen nach Abriss renaturiert wird,

3.    sich die Bauantragsteller verpflichten nur fortwirtschaftliche Geräte in dem Feldstadel unterzubringen und diesen innerhalb von 3 Monaten zu entfernen, wenn er für diese Nutzung (Unterbringung forstwirtschaftlicher Gerätschaften zur Bewirtschaftung eigener Waldflächen) nicht mehr benötigt oder verwendet wird.

 


Abstimmungsergebnis:

Anwesende Gremiumsmitglieder: 13