Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Es werden folgende Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften zugelassen:

a)    Das Einfamilienhaus kann abweichend von Nr. 3.2 der städt. Gestaltungssatzung mit einem Flachdach statt einem Satteldach ausgeführt werden. Dachflächen, die nicht für die Nutzung von Solarkraft genutzt werden, sind extensiv zu begrünen.

b)    Abweichend von § 4 Abs. 3 der Kfz.-Stellplatz-Satzung dürfen entlang der Adolf-Scholz-Allee insgesamt fünf Stellplätze errichtet werden, die direkt von der Straße aus angefahren werden können. Die Gestaltung und Lage ergibt sich aus dem Freiflächengestaltungsplan.


In die Baugenehmigung sind folgende Auflagen und Hinweise aufzunehmen, um die Einhaltung der einschlägigen städt. Satzungen und Verordnungen sicherzustellen.

1.    Die im Freiflächengestaltungsplan entlang der Adolf-Scholz-Allee gekennzeichneten Bäume (1 Kirsche, 3 Linden) sind zu erhalten und während der Baumaßnahme entsprechend der DIN 18920 (Baumschutz auf Baustellen) zu sichern.

2.    Die im Freiflächengestaltungsplan dargestellten Pflanzmaßnahmen sind spätestens in der auf die Fertigstellung des Bauvorhabens folgenden Vegetationsperiode herzustellen. Dafür ist bei der Stadt Bad Wörishofen eine Sicherungsleistung in Höhe von 3.000 € zu hinterlegen. Die Hinterlegung muss spätestens mit Baubeginn erfolgen.

3.    Das Vorhaben liegt im Schutzbereich I der Verordnung über den Immissionsschutz (GdeImSchVO). Während der Baumaßnahme sind die Ruhezeiten entsprechend der städt. Immissionsschutzverordnung zu beachten (Schutzbereich I: absolutes Bauverbot 1. Mai bis 15. Oktober + mittags ganzjährig: 13:00 bis 15:00 Uhr + abends/morgens: 20:00 bis 07:30 Uhr!). Auskünfte erteilt das städtische Ordnungsamt, Tel. 08247 / 969040.

Es ist ein Bauzeitenplan vorzulegen.

4.    Das Baugrundstück ist während der Bauphase mittels eines blickdichten Bauzaunes mit einer Höhe von 2 m abzuschirmen. Der Bauzaun ist nach Fertigstellung der Hochbauarbeiten zu entfernen.

5.    Bei der Ausführung des Drainfugenpflasters ist darauf zu achten, dass der Schichtaufbau (Unterbau) sowie die Fugen so hergestellt werden, dass eine dauerhafte Versickerung gewährleistet ist.

6.    Mindestens 3 Stellplätze in der Tiefgarage sind den Bewohnern des 7 Familienhauses zur Verfügung zu stellen.

7.    Der vorgesehene Raum im Anbau des bestehenden Wohnhauses (Erdgeschoss) ist dauerhaft als Fahrradabstellraum vorzuhalten.

 


Abstimmungsergebnis:

Anwesende Gremiumsmitglieder: 13