Sitzung: 01.02.2021 Bauausschuss
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Das gemeindliche
Einvernehmen wird erteilt.
Es werden folgende Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften zugelassen:
b) Abweichend von § 4 Abs. 3 der
Kfz.-Stellplatz-Satzung dürfen entlang der Adolf-Scholz-Allee insgesamt fünf
Stellplätze errichtet werden, die direkt von der Straße aus angefahren werden
können. Die Gestaltung und Lage ergibt sich aus dem Freiflächengestaltungsplan.
In die Baugenehmigung sind folgende Auflagen und Hinweise aufzunehmen, um die
Einhaltung der einschlägigen städt. Satzungen und Verordnungen sicherzustellen.
1. Die im Freiflächengestaltungsplan entlang
der Adolf-Scholz-Allee gekennzeichneten Bäume (1 Kirsche, 3 Linden) sind zu
erhalten und während der Baumaßnahme entsprechend der DIN 18920 (Baumschutz auf
Baustellen) zu sichern.
2. Die im Freiflächengestaltungsplan
dargestellten Pflanzmaßnahmen sind spätestens in der auf die Fertigstellung des
Bauvorhabens folgenden Vegetationsperiode herzustellen. Dafür ist bei der Stadt
Bad Wörishofen eine Sicherungsleistung in Höhe von 3.000 € zu hinterlegen. Die
Hinterlegung muss spätestens mit Baubeginn erfolgen.
3. Das Vorhaben liegt im Schutzbereich I der
Verordnung über den Immissionsschutz (GdeImSchVO). Während der Baumaßnahme sind
die Ruhezeiten entsprechend der städt. Immissionsschutzverordnung zu beachten
(Schutzbereich I: absolutes Bauverbot 1. Mai bis 15. Oktober + mittags
ganzjährig: 13:00 bis 15:00 Uhr + abends/morgens: 20:00 bis 07:30 Uhr!).
Auskünfte erteilt das städtische Ordnungsamt, Tel. 08247 / 969040.
Es ist ein Bauzeitenplan vorzulegen.
4. Das Baugrundstück ist während der Bauphase
mittels eines blickdichten Bauzaunes mit einer Höhe von 2 m abzuschirmen. Der
Bauzaun ist nach Fertigstellung der Hochbauarbeiten zu entfernen.
5. Bei der Ausführung des Drainfugenpflasters
ist darauf zu achten, dass der Schichtaufbau (Unterbau) sowie die Fugen so
hergestellt werden, dass eine dauerhafte Versickerung gewährleistet ist.
6. Mindestens 3 Stellplätze in der Tiefgarage
sind den Bewohnern des 7 Familienhauses zur Verfügung zu stellen.
7. Der vorgesehene Raum im Anbau des
bestehenden Wohnhauses (Erdgeschoss) ist dauerhaft als Fahrradabstellraum
vorzuhalten.
Abstimmungsergebnis:
Anwesende Gremiumsmitglieder: 13