Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird unter der Voraussetzung erteilt, dass die zur Sicherung der Erschließung notwendigen Vereinbarungen abgeschlossen werden. Eine entsprechende Eingrünung ist vorzusehen. Der Standort des Wohngebäudes ist noch zu überprüfen.

 


Abstimmungsergebnis:

Anwesende Gremiumsmitglieder: 13