Sitzung: 16.12.2020 Bauausschuss
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Das gemeindliche
Einvernehmen nach § 36 BauGB wird unter der Voraussetzung erteilt, dass die zur
Sicherung der Erschließung notwendigen Vereinbarungen abgeschlossen werden.
Eine entsprechende Eingrünung ist vorzusehen. Der Standort des Wohngebäudes ist
noch zu überprüfen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesende Gremiumsmitglieder: 13