Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Die Stadt Bad Wörishofen erteilt zum Neubau einer Kaltlagerhalle das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 2 BauGB. Die südliche Ortsrandeingrünung ist zu erhalten; der Standort des Neubaus ist gegebenenfalls nach Norden abzurücken.


Abstimmungsergebnis:

Anwesende Gremiumsmitglieder: 13