Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Zu der Bauvoranfrage erteilt die Stadt Bad Wörishofen das gemeindliche Einvernehmen unter der Voraussetzung, dass

 

  • Die Ver- und Entsorgungsleitungen auf eigene Kosten hergestellt werden,

 

  • Die Zufahrt zu dem Baugrundstück von der "Welfenstraße" rechtlich gesichert ist,

 

  • Eine Vereinbarung mit der Stadt Bad Wörishofen bezüglich Benutzung und Unterhaltung des öffentlichen Feld- und Waldweges (FlNr. 153 der Gemarkung Kirchdorf) getroffen wird und

 

  • Für den Fall eines späteren Ausbaus des Feldweges FlNr. 153 zur Erschließungsstraße eine Grundabtretung notariell gesichert wird.

 


Abstimmungsergebnis:

Anwesende Gremiumsmitglieder: 13