Sitzung: 13.07.2020 Bauausschuss
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3
Die Stadt
erteilt zu dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen unter folgenden
Bedingungen:
- Vor Auslauf Baugenehmigung
ist eine Bauvereinbarung bezüglich der notwendigen Ertüchtigung des
städtischen Feldweges FlNr. 212 abzuschließen.
- Vor Auslauf der Baugenehmigung
ist eine Vereinbarung bezüglich der notwendigen Stromversorgung
abzuschließen.
- Ein Nachweis bezüglich der
schadlosen Überfahrbarkeit des städtischen Abwasserkanals
("Zulaufsammler Kläranlage") durch Baustellenverkehr ist der
Stadt vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesende Gremiumsmitglieder: 13