Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3

Die Stadt erteilt zu dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen unter folgenden Bedingungen:

 

  • Vor Auslauf Baugenehmigung ist eine Bauvereinbarung bezüglich der notwendigen Ertüchtigung des städtischen Feldweges FlNr. 212 abzuschließen.

 

  • Vor Auslauf der Baugenehmigung ist eine Vereinbarung bezüglich der notwendigen Stromversorgung abzuschließen.

 

  • Ein Nachweis bezüglich der schadlosen Überfahrbarkeit des städtischen Abwasserkanals ("Zulaufsammler Kläranlage") durch Baustellenverkehr ist der Stadt vorzulegen.

 


Abstimmungsergebnis:

Anwesende Gremiumsmitglieder: 13