Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0

Beschluss:

a)    Billigung Plankonzept

 

Der Stadtrat billigt das vorliegende Bebauungskonzept für das Kreuzerareal zwischen Kneippstraße und Fidel-Kreuzer-Straße in der Fassung vom 28.01.2021.

 

b) Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan " Kreuzerareal – Bad Wörishofen"

 

Der Stadtrat der Stadt Bad Wörishofen beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Kreuzerareal – Bad Wörishofen" (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Kreuzerareal – Bad Wörishofen" im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 60/2 (Teilfläche), 66 (Teilfläche), 68/1, 68/2, 68/3 und 68/4, 3557/2 (Teilfläche).

Erfordernis und Ziele der Planung:

-        Umsetzung eines Wohn- und Geschäftshauses

-        Berücksichtigung vorhandener Strukturen und verträgliche Nachverdichtung im innerstädtischen Bereich

-        Schaffung einer städtebaulich hochwertigen Nutzung des Kreuzerareals

-        Nachhaltige Quartiersentwicklung durch den Einsatz natürlicher Materialien und naturnahe Freiraumentwicklung

-        Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum und Umgebung zur Konfliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

 


Abstimmungsergebnis:

Anwesende Gremiumsmitglieder: 25