Sitzung: 08.02.2021 Stadtrat Bad Wörishofen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0
Beschluss:
a) Billigung Plankonzept
Der Stadtrat
billigt das vorliegende Bebauungskonzept für das Kreuzerareal zwischen
Kneippstraße und Fidel-Kreuzer-Straße in der Fassung vom 28.01.2021.
b) Aufstellungsbeschluss zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan " Kreuzerareal – Bad Wörishofen"
Der Stadtrat der Stadt Bad
Wörishofen beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes "Kreuzerareal – Bad Wörishofen"
(Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird der vorhabenbezogene
Bebauungsplan "Kreuzerareal – Bad Wörishofen" im sog. beschleunigten
Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos)
ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen
Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 60/2 (Teilfläche), 66 (Teilfläche), 68/1, 68/2,
68/3 und 68/4, 3557/2 (Teilfläche).
Erfordernis und Ziele der
Planung:
-
Umsetzung eines
Wohn- und Geschäftshauses
-
Berücksichtigung
vorhandener Strukturen und verträgliche Nachverdichtung im innerstädtischen
Bereich
-
Schaffung einer
städtebaulich hochwertigen Nutzung des Kreuzerareals
-
Nachhaltige
Quartiersentwicklung durch den Einsatz natürlicher Materialien und naturnahe
Freiraumentwicklung
-
Prüfung sowie
Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum und Umgebung zur
Konfliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung
Gemäß § 13a
Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem
Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2
BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von
einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Eine
Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Anwesende Gremiumsmitglieder: 25