Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Den notwendigen Abweichungen von der örtlichen Gestaltungssatzung hinsichtlich Gebäudelänge, Gebäudestellung, Geschossigkeit, Länge des Zwerchgiebels und Höhe des Kniestocks wird zugestimmt.

 

Es können drei Besucherstellplätze in der Tiefgarage untergebracht werden. Durch entsprechende technische Einrichtungen ist die Benutzbarkeit sicher zu stellen. Alle Besucherstellplätze müssen bei einer Teilung nach WEG im Gemeinschaftseigentum verbleiben.


Abstimmungsergebnis:

Anwesende Gremiumsmitglieder: 13