Sitzung: 16.12.2020 Bauausschuss
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Das gemeindliche
Einvernehmen wird erteilt. Den notwendigen Abweichungen von der örtlichen
Gestaltungssatzung hinsichtlich Gebäudelänge, Gebäudestellung, Geschossigkeit,
Länge des Zwerchgiebels und Höhe des Kniestocks wird zugestimmt.
Es können drei Besucherstellplätze
in der Tiefgarage untergebracht werden. Durch entsprechende technische
Einrichtungen ist die Benutzbarkeit sicher zu stellen. Alle Besucherstellplätze
müssen bei einer Teilung nach WEG im Gemeinschaftseigentum verbleiben.
Abstimmungsergebnis:
Anwesende Gremiumsmitglieder: 13