Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Gegen die Errichtung eines Tanzstudios bestehen keine grundsätzlichen Bedenken, das gemeindliche Einvernehmen wird in Aussicht gestellt. Allerdings ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens die Stellplatzfrage zu klären. Im Vorfeld sollte mit der Bauaufsichtsbehörde geklärt werden, ob die Nutzung des Kellers für das Tanzstudio möglich ist (2. Rettungsweg, Belüftung, Belichtung).

 

Antrag des Zweiten Bürgermeisters Hrn. Pflügl:

Das gemeindliche Einvernehmen für die weitere Betriebsleiterwohnung wird nicht in Aussicht gestellt.

 

Abstimmungsergebnis

5 Ja 8 Nein


Abstimmungsergebnis:

Anwesende Gremiumsmitglieder: 13