Sitzung: 16.12.2020 Bauausschuss
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Gegen die
Errichtung eines Tanzstudios bestehen keine grundsätzlichen Bedenken, das
gemeindliche Einvernehmen wird in Aussicht gestellt. Allerdings ist im Rahmen
des Baugenehmigungsverfahrens die Stellplatzfrage zu klären. Im Vorfeld sollte
mit der Bauaufsichtsbehörde geklärt werden, ob die Nutzung des Kellers für das
Tanzstudio möglich ist (2. Rettungsweg, Belüftung, Belichtung).
Antrag des Zweiten
Bürgermeisters Hrn. Pflügl:
Das gemeindliche
Einvernehmen für die weitere Betriebsleiterwohnung wird nicht in Aussicht
gestellt.
Abstimmungsergebnis
5 Ja 8 Nein
Abstimmungsergebnis:
Anwesende Gremiumsmitglieder: 13