Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0

Die Stadt Bad Wörishofen erlässt folgende Satzung:

 

Satzung zur Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Bad Wörishofen

vom 14. Dezember 2020

 

Aufgrund des Art. 22 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung und des Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Bad Wörishofen folgende Änderungssatzung:

 

§ 1

 

Die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) vom 30. Oktober 2018 wird wie folgt geändert:

 

1.    In § 5 werden die Worte „12 v.H.“ durch die Worte „16 %“ ersetzt.

 

2.    In § 8 werden die Worte „Bayerischen Meldegesetz“ durch das Wort „Bundesmeldegesetz“ ersetzt.

 

§ 2

 

Die Satzung tritt zum 01. Januar 2021 in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

Anwesende Gremiumsmitglieder: 22