Sitzung: 14.12.2020 Stadtrat Bad Wörishofen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0
Die Stadt Bad
Wörishofen erlässt folgende Satzung:
Satzung zur
Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Bad Wörishofen
vom 14. Dezember
2020
Aufgrund des Art.
22 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung und des Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen
Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Bad Wörishofen folgende
Änderungssatzung:
§ 1
Die Satzung über
die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) vom 30.
Oktober 2018 wird wie folgt geändert:
1. In § 5 werden die Worte „12 v.H.“ durch die
Worte „16 %“ ersetzt.
2. In § 8 werden die Worte „Bayerischen
Meldegesetz“ durch das Wort „Bundesmeldegesetz“ ersetzt.
§ 2
Die Satzung tritt
zum 01. Januar 2021 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Anwesende Gremiumsmitglieder: 22