Sitzung: 14.12.2020 Stadtrat Bad Wörishofen
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 2
Er leistungsbezogene
Stufenaufstieg nach § 17 Abs. 2 Satz 1 TVöD wird in der Stadtverwaltung Bad
Wörishofen eingeführt.
Vom Stufenaufstieg
darf dabei pro Jahr höchstens bei fünf Beschäftigten Gebrauch gemacht werden.
Die Stufenlaufzeit
darf dabei nicht mehr als die Hälfte der regulären Stufenlaufzeit verkürzt
werden.
Eine mehrfache
Anwendung des § 17 Abs. 2 Satz 1 bei dem- bzw. derselben Beschäftigten ist nur
in Ausnahmefällen zulässig.
Abstimmungsergebnis:
Anwesende Gremiumsmitglieder: 22