Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 2

Er leistungsbezogene Stufenaufstieg nach § 17 Abs. 2 Satz 1 TVöD wird in der Stadtverwaltung Bad Wörishofen eingeführt.

 

Vom Stufenaufstieg darf dabei pro Jahr höchstens bei fünf Beschäftigten Gebrauch gemacht werden.

 

Die Stufenlaufzeit darf dabei nicht mehr als die Hälfte der regulären Stufenlaufzeit verkürzt werden.

 

Eine mehrfache Anwendung des § 17 Abs. 2 Satz 1 bei dem- bzw. derselben Beschäftigten ist nur in Ausnahmefällen zulässig.


Abstimmungsergebnis:

Anwesende Gremiumsmitglieder: 22